5. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 22. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, der Gesamtbauentscheid vom 23. Januar 2018 sei aufzuheben. Das oberinstanzliche Verfahren sei zu sistieren, bis über das nachträgliche Baugesuch vom 20. Februar 2018 rechtskräftig entschieden worden sei. Eventualiter sei der Gesamtbauentscheid zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.