2. Die Gemeinde erkundigte sich beim Beschwerdeführer im April 2016 und erneut im April 2017, ob das Bauvorhaben fertiggestellt sei. Anfangs Mai 2017 brachte Herr E.________ namens des Beschwerdeführers Revisionspläne auf die Bauverwaltung und erkundigte sich über das Vorgehen für eine Projektänderung. Auf den Plänen war ersichtlich, dass etliche Räume anders gebaut und genutzt wurden als bewilligt. Die Bauverwaltung forderte den Beschwerdeführer auf, eine Projektänderung einzureichen. Kurz darauf reichte die Gemeinde gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige wegen Bauens ohne Baubewilligung ein.3