betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 23. Januar 2018 (bbew 134/2017; Anbau und Aufstockung der bestehenden Auto-Ausstellhalle, Neubau Büro mit zwei Wohnungen, neun Zimmer mit WC, Dusche, Lavabo, Erstellen einer Photovoltaikanlage) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Gewerbegebäudes mit Autogarage / Auto-Ausstellhalle auf der Parzelle Aarberg Gbbl. Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Überbauungsordnung "D.________", Sektor 1 (Baufelder für Gewerbebauten 2- geschossig).1 Am 19. Juni 2013 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Seeland folgendes Bauvorhaben: