Erschliessung wie geplant realisiert und allenfalls beobachtet werden solle. Bei Bedarf könnten kleine flankierende Massnahmen zur Sicherung einer möglichst guten Sicht später realisiert werden. Solche flankierenden Massnahmen sind (vorläufig) aber nicht geplant. Es muss daher nicht geprüft werden, ob sie die Sicherheit der auf dem Trottoir verkehrenden Personen (Fussgänger, Personen im Rollstuhl, fahrzeugähnliche Geräte etc.) gefährden.