Schliesslich weisen die Beschwerdeführenden darauf hin, dass fixe Elemente oder Rüttelstreifen auf dem Trottoir die Sichtweiten nicht verbessern würden. Es gehe nicht an, die Fussgänger zu schikanieren, damit eine ungenügend verkehrssichere Ausfahrt erstellt werden könne. Die erforderlichen Sichtweiten hängen davon ab, mit welcher Geschwindigkeit sich andere Verkehrsteilnehmer auf den Kreuzungspunkt zubewegen. Im Fachbericht des OIK II wird ausgeführt, dass die in der Norm vorgesehene Sichtweite von 15 m auf das Trottoir so bemessen ist, dass fahrzeugähnliche Geräte, welche mit etwa 20 km/h auf dem Trottoir verkehren, rechtzeitig erkannt werden können.