Erfahrungsgemäss kann es vorkommen, dass auch dafür nicht geeignete Strassen als Umfahrungswege für den Durchgangsverkehr genutzt werden. Der OIK II stützt seine Annahmen, wonach in der Umgebung des Bauvorhabens das Verkehrsaufkommen gering sei, langsam gefahren werde und der Verkehr störungsfrei funktioniere, sowohl auf eigene Beobachtungen vor Ort als auch auf faktische Gegebenheiten wie die Signalisation (Begegnungszone mit Fussgängervortritt und Tempo 20), die Unfalldatenbank (keine registrierten Unfälle) und das Vorhandensein von Verkehrshindernissen (Parkplätze auf wechselnden Strassenseiten). Damit sind die Annahmen des OIK II nachvollziehbar und plausibel.