An der O.________ sei dies bei diversen bestehenden Einfahrten der Fall. Die O.________ stelle eine Begegnungszone dar, auf der sich Fussgänger, Rollbrettfahrer, Skooter und Rollschuhfahrer frei und vortrittsberechtigt auf der ganzen Strasse aufhalten könnten. Die vier Parkplätze des Bauvorhabens, welche mit der Zufahrt erschlossen werden, würden meist von den gleichen Personen befahren, welche die Situation kennen. Die Praxis der Stadt Bern, wonach Sichtdreiecke von 2 m Seitenlänge bei solchen Verhältnissen als genügend gälten, sei plausibel. Solche Sichtdreiecke seien beim vorliegenden Projekt eingehalten. Die Verkehrssicherheit sei damit gewährleistet.