SN 640 273a werde in beide Richtungen eingehalten. Die in der Norm empfohlene Sichtweite von 15 m auf Trottoirmitte werde bei der Ausfahrt in Blickrichtung links (nach Nordosten) nicht eingehalten. Die Sichtweite auf das Trottoir betrage dort nur 10 m. Diese Normabweichung sei hier verhältnismässig. Die Empfehlung der VSS-Norm SN 640 273a gelte für Allgemeinfälle, welche mit der vorliegenden Situation kaum vergleichbar seien. In dicht bebauten und historisch entwickelten Wohngebieten seien die Platzverhältnisse oft derart eng, dass bei Einfahrten in schwach befahrene Quartierstrassen die normgerechten Sichtverhältnisse unterschritten würden. An der O.____