e) Für die Sicht auf den Gehweg empfiehlt die VSS-Norm 640 273a, Ziff. 12.2 eine Sichtweite von mindestens 15 m. Die Beobachtungsdistanz beträgt 3 bzw. mindestens 2,5 m ab dem hinteren Trottoirrand. Der erwähnte Plan "Dachaufsicht/Umgebung" zeigt auf, dass diese Sichtweite mit dem Bauvorhaben nicht eingehalten wird. Dies ist unbestritten. Nach dem Plan ist die Zufahrtsstrasse zu beiden Seiten der Ausfahrt ausgerundet. Auf der rechten Seite (Ausfahrt Richtung Südwesten) befindet sich am Rand der Ausfahrt eine gerundete Mauer, welche nach dem Plan "Ansichten Schnitt A-A"15 0,70 11 VSS-Norm SNR 640 242 "Querungen für den Langsamverkehr, Trottoirüberfahrten", 2013, Ziff. 14.4