Der Plan "Dachaufsicht/Umgebung" im Mst. 1:10014 zeigt auf, dass bei einer Beobachtungsdistanz von 4,2 m ab Fahrbahnrand nach beiden Seiten eine Sichtweite vom 10 m auf die Fahrbahn gewährleistet ist. Würde von der minimalen Beobachtungsdistanz von 3 bzw. 2,5 m ab Fahrbahnrand aus gemessen, würde die Sichtweite mehr als 10 m betragen. Die Empfehlungen in den VSS-Normen zur Sichtweite auf die Fahrbahn sind damit eingehalten. Insoweit ist die Verkehrssicherheit gewährleistet.