Dies entspricht der Position des Fahrzeuglenkers (vgl. VSS-Norm 640 273a, Ziff. 11). Das Sichtfeld muss von Hindernissen frei gehalten werden, wobei es in der Regel genügt, wenn das Sichtfeld in einem Höhenbereich zwischen 0,6 m und 3,0 m über der Fahrbahn hindernisfrei ist.13