__ 40 - 46 gebildete ästhetische Einheit findet westlich der Bauparzellen ihren Abschluss. Auf der gegenüberliegenden, östlichen Seite grenzt die Bauparzelle Nr. P.________ an die O.________. Auf der anderen Strassenseite findet der Häuserzug der S.________ 40 - 46 keine Fortsetzung. Die Bauparzellen bilden demnach nicht eine Lücke innerhalb einer ästhetischen Einheit. Art. 47 BO ist nicht anwendbar. 3. Beschattung