Nr. R.________ mit einer Privatstrasse erschlossen wird. Westlich der Bauparzellen befindet sich eine Gebäudereihe mit den Liegenschaften S.________ 40 - 46 (Parzellen Nrn. T.________, U.________, V.________ und W.________). Diese Gebäude sind als Reihenhäuser aneinandergebaut. Das am nächsten zu den Bauparzellen gelegene Gebäude (S.________ 46, Parzelle Nr. W.________) reicht auf dieser Seite nicht bis zur Grundstücksgrenze. Ein auf den Bauparzellen erstelltes Gebäude könnte also nicht als Reihenhaus an das bestehende Nachbargebäude angebaut werden. Die mit der Gebäudereihe S.________ 40 - 46 gebildete ästhetische Einheit findet westlich der Bauparzellen ihren Abschluss.