5 Vom 15. Juni 2006, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt am 28. Dezember 2006 RA Nr. 110/2018/32 5 Baulücke zu betrachten. Daher müssten Gebäudehöhe und Geschosshöhe der benachbarten Gebäude übernommen werden. Diese Anforderungen erfülle das Bauvorhaben nicht.