3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Stadt Bern hält mit Stellungnahme vom 26. März 2018 am angefochtenen Entscheid fest. Die Beschwerdegegnerin schliesst mit Beschwerdeantwort vom 27. März 2018 auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Mit Verfügung vom 30. April 2018 holte das Rechtsamt einen Fachbericht des Tiefbauamtes, Oberingenieurskreis II (OIK II) bezüglich Verkehrssicherheit ein, welcher am 25. Mai 2018 eingereicht wurde. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu diesem Fachbericht zu äussern. Die