2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 22. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 25. Januar 2018 und die Erteilung des Bauabschlags.