Die Beschwerdegegnerin reichte am 19. Juni 2017 eine Projektänderung betreffend die Umgebungsgestaltung ein. Diese sah die Versetzung und Reduktion (4 statt 6) der Autoabstellplätze und der Veloabstellplätze (25 statt 40) sowie einen Wendehammer für Fahrzeuge vor. Die Beschwerdeführenden hielten an ihrer Einsprache fest. 1 Vorakten, pag. 122 RA Nr. 110/2018/32 3 Mit Gesamtentscheid vom 25. Januar 2018 erteilte die Stadt Bern die Baubewilligung für das geänderte Projekt mit u.a. der Auflage, dass die Fahrzeuge auf dem Wendehammer wenden und zwingend vorwärts in die O.________ einbiegen müssen.