Mit Schreiben vom 23. Mai 2017 teilte die Stadt Bern der Beschwerdegegnerin mit, dass das Projekt in folgender Hinsicht überarbeitet werden müsse: "Die Erreichbarkeit der Parkplätze ist nicht nachvollziehbar. Rückwärtsmanöver auf die O.________ sind nicht zulässig, Vorwärtsmanöver würden über eine Privatparzelle führen. Die Sichtverhältnisse vom Platz auf den Fussgängerbereich entlang der O.________ müssen der VSS-Norm SN 640 273a entsprechen. Das muss nachgewiesen werden. Die Anzahl im Plan dargestellter Parkplätze stimmt zudem nicht mit dem Parkplatznachweis überein. Weder Anzahl noch Lage der Veloabstellplätze sind in den Unterlagen ersichtlich".1