1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. März 2017 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und einer Zufahrtsstrasse mit Parkplätzen auf Parzellen Bern Grundbuchblatt Nrn. P.________, Q.________ und R.________. Die Bauparzellen liegen in der Wohnzone (W) mit Bauklasse 2 (2 Vollgeschosse) und Lärm-Empfindlichkeitsstufe (ES) II. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Schreiben vom 23. Mai 2017 teilte die Stadt Bern der Beschwerdegegnerin mit, dass das Projekt in folgender Hinsicht überarbeitet werden müsse: "Die Erreichbarkeit der Parkplätze ist nicht nachvollziehbar.