III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 18. Januar 2018 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 22. Juli 2016 mit Projektänderungen vom 10. Mai 2017 und 29. August 2017 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.