BSG 154.21) 51 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) RA Nr. 110/2018/30 19 veranschlagt. Darin enthalten sind Gebühren für das Grundbuchamt in der Höhe von Fr. 80.– (für die Anmerkung im Grundbuch betr. Erstwohnungsanteil). Diese sind noch nicht entstanden und fallen bei einem Bauabschlag nicht mehr an. Dieser Betrag wird daher vom Total abgezogen. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens werden somit neu festgesetzt auf Fr. 6'912.50. RA Nr. 110/2018/30 20