neues Baureglement auf und wurde am 5. Dezember 2016 von der Gemeindeversammlung beschlossen.40 (Vom 24. Mai 2018 bis 25. Juni 2018 lagen weitere geringfügige Änderungen auf.41) Das Baugesuch wurde während der ersten öffentlichen Auflage eingereicht. Die Genehmigungsverfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) steht zurzeit noch aus. Das Bauvorhaben ist daher sowohl nach geltendem Recht, als auch unter Berücksichtigung der revidierten, aber noch nicht genehmigten Bestimmungen zu beurteilen.