b) Das Regierungsstatthalteramt führt in seiner ersten Stellungnahme aus33, dass das Projekt bezüglich Ortsbild und Verkehrssicherheit angepasst und so bewilligungsfähig geworden sei. Es weist darauf hin, dass das gerügte Flachdach keine Hauptbaute sei, sondern ein "ortsübliches Parkdeck am Abhang", das gerade zur Reduktion der oberirdischen Parkplätze unterfahren werden könne. Daneben vertritt das Regierungsstatthalteramt in seiner zweiten Stellungnahme die Auffassung, dass es sich beim "teilweise erdüberdeckten Parkdeck" sowohl funktionell als auch rechtlich um eine Nebenbaute handle.