und Sichtbehinderungen (z.B. durch parkierte Autos) beinhalten. Zudem muss die Wegstrecke behinderten- bzw. kinderwagengerecht sein.27 Hinsichtlich Grösse wird gemäss Merkblatt AGR der Nachweis der (für das Bauvorhaben) nach Art. 45 Abs. 1 BauV erforderlichen Fläche verlangt, und für die Ausstattung und Ausrüstung gelten die Vorgaben der vorgängig erwähnten AHOP-Empfehlungen.28