Dieses Angebot ist je nach Nutzergruppe unterschiedlich zu beurteilen: Für Kinderspielplätze (d.h. für kleinere Kinder) wird in der Regel eine Distanz von nicht mehr als 200 m als "in der "Nähe liegend" erachtet. Zudem muss der nahe gelegene Kinderspielplatz für kleinere Kinder gefahrlos erreicht werden können. Laut Merkblatt AGR darf der Weg folglich keine Querungen verkehrsorientierter Strassen, keine Unterführungen 23 Vgl. zweite Stellungnahme der Gemeinde vom 22. Mai 2018 24 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 36 N. 1 bzw. N. 2d