Im Plan «Nachweis Fläche Kinderspielplatz» sind 103 m2 ausgewiesen. Gemäss den Baugesuchsunterlagen und den bewilligten Plänen ist der Kinderspielplatz auf der Westseite des Mehrfamilienhauses vorgesehen, wobei die als Spielfläche bezeichnete Fläche eine Böschung mit Treppe aufweist und bis hin zur Westfassade reicht. Auf dieser Seite des Gebäudes befinden sich sowohl Technik- als auch Wohnräume; letztere verfügen über einen direkt an die Fassade anschliessenden und zur Wohnung im EG gehörigen und 1,30 bis 1,40 m breiten Vorplatz.