d) Das geplante Mehrfamilienhaus sieht fünf Wohnungen vor – vier 4-Zimmer- Wohnungen und eine 5-Zimmer-Wohnung. Damit gelten alle Wohnungen als Familienwohnungen gemäss Art. 43 Abs. 3 BauV16. Laut dem Plan «Nachweis Fläche Kinderspielplatz» vom 10. Mai 2018, berechnet die Bauherrschaft den Spielflächenbedarf auf Basis der Bruttogeschossfläche von 708 m2, was einen Spielflächenbedarf von rund 106,2 m2 ergibt. Im Plan «Nachweis Fläche Kinderspielplatz» sind 103 m2 ausgewiesen.