12 Im Internet zu finden unter , Rubriken "Raumplanung / Arbeitshilfen (AHOP) / Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze" 13 AHOP-Empfehlung, Ziff. 3.4 S. 19 14 AHOP-Empfehlung, Ziff. 3.4 S. 19 RA Nr. 110/2018/30 7 Der Zugang zu den Aufenthaltsbereichen ist allen Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen. Daher muss der Zugang zu mindestens einem Aufenthaltsbereich wenn möglich rollstuhlgängig sein (Art. 44 Abs. 2 BauV).