___ durch den vorinstanzlichen Gesamtentscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die formund fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche a) Nach Ansicht des Beschwerdeführers seien Nachweis und Lösungsvorschlag für den vorgeschriebenen Kinderspielplatz in der praktischen Nutzung nicht wirklich nachvollziehbar, weshalb er dazu eine "angemessene Lösung" einreicht.6