Mit zweiter Stellungnahme vom 3. Mai 2018 vertritt das Regierungsstatthalteramt Thun die Auffassung, dass es sich bei den erforderlichen und zulässigen Autoabstellplätzen in einem Unterstand "funktionell und rechtlich" um eine Nebenbaute handle. Soweit die Kniewandhöhe überschritten sein sollte, wäre der Bauherrschaft Gelegenheit für eine Projektänderung einzuräumen. Die ausgewiesenen Spielflächen würden ergänzt durch die "grosse, ebene Fläche zwischen Hauptgebäude und Unterstellhalle". Betreffend Spielplatz «F.________» sei die Gemeinde zur Stellungnahme aufgefordert.