3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/30 3 Unterstellhalle dezent gestaltet sei und das Flachdach zum unauffälligen Nebenbau passe. Ferner sei die vom Beschwerdeführer eingereichte Skizze zur Verkehrslösung nicht realisierbar. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 19. März 2018 die Abweisung der Beschwerde und verweist auf ihre Amtsberichte und Stellungnahmen.