3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Stellungnahme vom 20. März 2018 beantragt das Regierungsstatthalteramt Thun die Abweisung der Beschwerde und den Verzicht auf ein Gutachten der OLK. Das Vorhaben sei nach den verschiedenen Projektanpassungen bewilligungsfähig. Das Projekt entspreche den gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben (inkl. Spielflächen). Mit Beschwerdeantwort vom 20. März 2018 nahm der Beschwerdegegner Stellung und macht geltend, dass die gerügte 1 Vorakten (bbew 147/2016) 2 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11)