4. Abschreibung des Verfahrens a) Am 6. Dezember 2017 holte eine Vertreterin des Beschwerdeführers die Originale des Baugesuchs wieder ab. Am 7. Dezember 2017 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit, entweder habe er bis am 18. Dezember 2017 ein neues vollständiges Baugesuch einzureichen oder die fehlende Zustimmungserklärung des Eigentümers der anderen Nachbarparzelle Mühlethurnen Grundbuchblatt Nr. D.________ RA Nr. 110/2018/29 6