18 Abs. 1 BewD als zurückgezogen, da der Beschwerdeführer kein vollständiges Baugesuch eingereicht habe. Der Beschwerdeführer sei verschiedentlich auf die noch fehlenden Unterlagen hingewiesen worden. Auch im vorliegenden Verfahren macht die Gemeinde geltend, der Beschwerdeführer habe trotz mehrmaliger Aufforderung kein vollständiges Baugesuch eingereicht.