b) Das vom Beschwerdeführer ursprünglich eingereichte Baugesuch umfasste neben dem eigentlichen Baugesuch auch die dazu gehörenden Pläne. Aus diesen gehen die Masse sowie die Lage des Bauvorhabens hervor. Gemäss den Plänen befindet sich das Bauvorhaben an der Grenze zum Nachbargrundstück Mühlethurnen Grundbuchblatt Nr. C.________. Zum Teil soll die Mauer eine Höhe von bis zu 3.6 m aufweisen. Die Gemeinde hat dementsprechend mit Schreiben vom 11. September 2017 und 13. November 2017 wohl zu Recht das Nachreichen eines ausdrücklichen Näherbaurechts verlangt. Am 30. November 2017 hat der Beschwerdeführer dann auch das vom Eigentümer der Parzelle Mühlethurnen Grundbuchblatt Nr. C.____