1. Im Sommer 2017 begann der Beschwerdeführer mit dem Erstellen einer Hangsicherung mit Beton-Elementsteinen auf der Parzelle Mühlethurnen Grundbuchblatt Nr. B.________ entlang der Parzellengrenze zum Grundstück Mühlethurnen Grundbuchblatt Nr. C.________. Das Bauvorhaben befindet sich ausserhalb der Bauzone. Am 14. Juli 2017 führte die Gemeinde einen Augenschein durch. Am selben Tag verfügte die Gemeinde mündlich den Baustopp und forderte den Beschwerdeführer auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer am 21. August 2017 nach.