Zum nicht im Bauinventar eingetragenen Haus am J.________weg 5 führte die KDP aus, dieses sei jünger, weise einen tieferen Detaillierungsgrad auf und sei weniger künstlerisch. Das Haus weise keinen Innovationsgeist auf. Es habe keinen Schmuck und die Fassade erscheine flacher. Zudem hätten Veränderungen dem Haus nicht gut getan und die Umgebung mit der Garage sei nicht schön. Es handle sich klar nicht um ein Inventarobjekt.54 Wie die BVE am Augenschein selbst feststellen konnte, besteht keine Ähnlichkeit zwischen dem Objekt des Beschwerdeführers und jenem am J.________weg 5.55 Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Gebäude vergleichbar sein sollten.