51 Protokoll des Augenscheins vom 18. Mai 2018, S. 21, Voten G.________ und H.________ RA Nr. 110/2018/28 21 Erscheinung als beim Objekt des Beschwerdeführers.52 Die KDP wies schlüssig auf die Unterschiede zum Objekt des Beschwerdeführers hin.53 Unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit kann der Beschwerdeführer auch beim F.________weg 8 nichts zu seinen Gunsten ableiten.