Das Haus am F.________weg 8 ist nicht im Bauinventar eingetragen. Die KDP führte am Augenschein aus, das Haus sei Mitte der 1920er Jahre erstellt worden und damit jünger als das Haus des Beschwerdeführers. Es weise expressionistische Elemente auf. Dieser Baustil sei jedoch weiter verbreitet als jener des Hauses des Beschwerdeführers. Am Haus F.________weg 8 habe es zudem Veränderungen gegeben in Form eines Kamins und eines Anbaus. Die Veränderungen treten beim Haus am F.________weg 8 prominenter in 49 Fotos Nrn. 43-45 der Fotodokumentation zum Augenschein vom 18. Mai 2018 50 Fotos Nrn. 46-48 der Fotodokumentation zum Augenschein vom 18. Mai 2018