Die Einstufung ist verhältnismässig. Dass danach gewisse Veränderungen und zusätzliche Anlagen möglich sind, zeigt die mit dem angefochtenen Entscheid erteilte Baubewilligung. Anders als der vorinstanzliche Entscheid und der Fachbericht der KDP vom 14. November 2017 festhalten, ist das Objekt des Beschwerdeführers somit als erhaltenswert und nicht weiterhin als schützenswert im Bauinventar der Gemeinde Hindelbank