Bereits der gute Zustand des Hauses und die wertigen Erneuerungen zeugen von einem sorgsamen Umgang des aktuellen Eigentümers und der früheren Eigentümerschaft mit dem Haus. Die Inventarisierung eines Objekts ist denn auch nicht Ausdruck von einem Misstrauen gegenüber der jeweiligen Eigentümerin bzw. des jeweiligen Eigentümers, sondern erfolgt unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und trägt dem öffentlichen Interesse Rechnung, Denkmäler zu schützen oder zu erhalten.