repräsentativen Charakter des Hauses unterstütze, ist ebenfalls nachvollziehbar.37 Die KDP führte am Augenschein zudem nachvollziehbar aus, dass das Anfang des 20. Jahrhunderts erbaute Haus Elemente verschiedener Stilrichtungen aufweist und zeittypisch ist. Ein Widerspruch in der kunsthistorischen Zuordnung besteht, anders als der Beschwerdeführer geltend macht, nicht. Zwar wurden am Haus Veränderungen vorgenommen wie z.B. der seitliche Anbau, der gemäss Einschätzung der KDP vermutlich aus den 1920er Jahren stammt.38 Auch wurde ein neuer Blechschutz montiert und das Dach neu gedeckt.