Diese sei aber neuzeitlich und nicht bauzeitlich. Obwohl das Haus aus der Richtung des Bahnhofs von der Strassenseite her gar nicht zu sehen sei und in der Gegenrichtung Busch- und Baumwerk die Sicht auf das Wohnhaus grösstenteils verstelle, habe die KDP festgehalten, das Haus präge das Ortsbild. Jedes der Bewertungskriterien könne so angepasst bzw. begründet werden, dass die einmal gebildete Meinung der Fachbehörde gestützt werde. Eine auf objektiven Kriterien beruhende, gerichtlich nachprüfbare Einstufungsbewertung fehle gänzlich.