f) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Anwendung der Bewertungskriterien auf das umstrittene Objekt durch die KDP erscheine über weite Strecken zufällig. Einerseits werde das Gebäude als früher Zeuge des Heimatstils gelobt, andererseits werde darauf hingewiesen, dass es sich beim Objekt um eine Verflechtung verschiedener Baustile handle. Zudem sei auf die wulstigen Fensterbänke hingewiesen worden, obwohl am ganzen Gebäude nur gerade 9 von insgesamt 27 Fensterbänken dieses Merkmal aufweisen würden. Positiv hervorgehoben worden sei auch die grosszügige Befensterung. Diese sei aber neuzeitlich und nicht bauzeitlich.