d) Anlässlich des Augenscheins wurden auch die Innenräume des Objekts besichtigt. Die KDP machte eine erste kurze Beurteilung vor Ort und kündigte an, einen Bericht zu schreiben, in welchem sie nach der nun vollständigen Besichtigung inklusive Innenräume nochmals ausführlich Stellung nehme zum Schutzumfang des Objekts. Diesen Bericht reichte die KDP dem Rechtsamt mit Schreiben vom 3. Juli 2018 ein. Darin führte sie zur Innenausstattung aus, die ursprünglichen Raumstrukturen seien im Wesentlichen erhalten geblieben.