Betreffend die Situation stehe das Haus an der früheren ________. Dort sei es eines der ersten Häuser gewesen.31 Früher sei es zwar prominenter gewesen. Jedoch präge es auch heute das Ortsbild zusammen mit den anderen Häusern an der Strasse noch mit. In der Häuserzeile falle das Haus des Beschwerdeführers positiv ins Auge, auch wenn es heute keine exponierte Lage mehr habe. Zwar bestehe keine inventarisierte Baugruppe. Ein Objekt könne auf das Umfeld und Ortsbild aber auch dann einen Einfluss haben, wenn es nicht Teil einer Baugruppe ist.32