Künstlerisch gebe es beim Objekt des Beschwerdeführers solide Details wie z.B. die zahlreichen Balkenköpfe unter dem Dach, die Fensterrahmen und Fensterbänke sowie die Lisenen, die zu einer eher älteren Stilphase gehörten.22 Das Haus bestehe gut sichtbar aus drei unterschiedlich strukturierten Geschossigkeiten. Der Sockel sei repräsentativ und optisch prägend. Das Erdgeschoss mit einem relativ glatten Putz sei bewusst feiner 20 Protokoll des Augenscheins vom 18. Mai 2018, S. 5, 6, 7, Voten G.________ und H.________; Stellungnahme der KDP vom 3. Juli 2018 zum Protokoll, S. 2 21 Protokoll des Augenscheins vom 18. Mai 2018, S. 7 und 8, Voten G.________ und H.________