Zwar sei nachträglich ein Anbau an der Rückseite des Hauses erstellt worden. Die Fensterbänke des Anbaus seien kantig, währenddessen die originalen Fensterbänke wulstig seien. Je älter ein Haus sei, desto höher sei die Chance, dass es umgebaut worden sei. Anbauten seien nicht aussergewöhnlich. Der vorliegende Anbau würde aber den Schutzwert nicht beeinträchtigen, weil es sich um eine stilistisch gute Ergänzung handle und auch die Materialisierung gut gewählt worden sei.21