c) Am Augenschein vom 18. Mai 2018 äusserte sich die KDP wie folgt zu den einzelnen Punkten des genannten Kriterienkatalogs (vgl. E. 6): Kunsthistorisch vereine das Haus des Beschwerdeführers Elemente des Spätklassizismus und des Heimatstils. Spätklassizistisch sei der Gesamthabitus des Baukörpers oder die klare Axierung der Fenster. Vom Heimatstil zeugten etwa das aufgelockerte, heimelige Dach mit Vorkrag und die vollwulstigen, barock inspirierten Fensterbänke.