Einschneidende Änderungen am Aussenbau seien nicht ersichtlich. Eine Besonderheit des Wohnhauses sei seine villenartige Gestalt, hervorgerufen durch das stattliche Bauvolumen, die prägende Gebäudezier und den grosszügigen Garten. Volumetrisch bestehe das Haus aus einem zentralen rechteckigen Baukörper mit Vollwalmdach, dessen Strenge zeittypisch durch RA Nr. 110/2018/28 13